Endspurt beim Gehölzschnitt

Hecken und Sträucher noch bis Ende Februar schneiden

Aus gegebenem Anlass verweisen wir an dieser Stelle gerne auf einen Artikel aus den Westfälischen Nachrichten, vom 23.2.2021:

Noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Büsche geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Danach gewährt das Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Das Gesetz, das den Gehölzschnitt vom 1. März bis zum 30. September verbietet, gilt sowohl für die freie Landschaft als auch in Siedlungen. Erlaubt bleiben dagegen Formschnitte für Hecken. Bäume in Haus- und Kleingärten sind von den Schnittverboten ebenfalls ausgenommen, sofern sich keine Nester von geschützten Tieren in den Bäumen befinden. Auch wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, darf laut der Mitteilung eingegriffen werden.
 

HECKEN REGELMÄSSIG ZURÜCKSCHNEIDEN 

„Alle acht bis 15 Jahre sollte eine Hecke auf den Stock gesetzt werden, das heißt, sie wird bis auf etwa 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten“, teilt die Stadt mit. Geschehe dies nicht, verdrängen schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze. Werden Hecken nur in kleineren Abschnitten auf den Stock gesetzt, bleiben den Tieren Rückzugsmöglichkeiten und die beschnittenen Teilstücke können schnell wieder besiedelt werden. Einzelbäume sollten in unregelmäßigen Abständen stehen bleiben, so dass sich Altholzbestände entwickeln können.
 
Quelle: Westfälische Nachrichten, 23.02.2021
 

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