Herbst trifft Hecke: die richtige Zeit für Schnitt und Neuanpflanzung

Hätten Sie es gewusst? Radikaler Heckenschnitt oder gar Rodung sind gem. Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September strikt verboten. Nachvollziehbar – sind Wallhecken, Röhricht und Schilf doch beliebte Brut- und Lebensräume vieler Tier- und Vogelarten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu EUR 50.000 belegt werden.

Wenn also im Oktober ein Großteil Ihrer Gartengeräte in den wohl verdienten Winterschlaf fällt, beginnt für Heckenschere & Motorsäge die aktivste Jahreszeit. Denn in den regenintensiven Monaten haben die Gehölze ausreichend Zeit sich bis zum anstrengenden Austrieb im Frühjahr in aller Ruhe vom Herbst-Schnitt zu erholen. Und auch die noch kurzen Wurzeln Ihrer Neuanpflanzungen freuen sich auf viel Wasser während der Angehzeit.

Selbstverständlich steht Ihnen auch das GUW-Team bei allen Fragen zur Heckenkultivierung mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie sowohl beim fachmännischen Schnitt als auch bei der Auswahl und Anpflanzung neuer Gehölze. Unsere kreativen Garten- und Lanschaftsexperten freuen sich auf Ihren Anruf.